News Brexit: Inwiefern sind Zahlungsdienste vom „No-Deal-Szenario“ betroffen?

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News Brexit: Inwiefern sind Zahlungsdienste vom „No-Deal-Szenario“ betroffen?

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Veröffentlicht am 21/12/2020

Mit Auslaufen der im Zuge des Austritts aus der Europäischen Union vereinbarten Übergangsphase gilt das Vereinigte Königreich ab dem 31. Dezember 2020 in jeder Hinsicht als außereuropäischer Wirtschaftsraum. Der neue Status des Vereinigten Königreichs als Drittland wird sich auch auf die Abwicklung bestimmter Zahlungsdienste auswirken.
News Brexit: Inwiefern sind Zahlungsdienste vom „No-Deal-Szenario“ betroffen?

Wir ersuchen Sie daher, die Neuerungen zur Kenntnis zu nehmen, die ab dem 1. Januar 2021 bestimmte Zahlungsdienste betreffen werden, falls keine Verlängerung der Übergangszeit eintritt und keine Einigung mit dem Vereinigten Königreich zustande kommt (sog. „No-Deal-Szenario“).

Im Besonderen gilt Folgendes:

Für Zahlungen an im Vereinigten Königreich niedergelassene Zahlungsempfänger sind folgende Angaben unbedingt erforderlich:

- vollständige Adresse des Auftraggebers und des Zahlungsempfängers,

- BIC (Bank Identifier Code) der Empfängerbank.

Dieselben Angaben müssen auch bei Zahlungen aus dem Vereinigten Königreich an Kunden unserer Bank angeführt werden.

Beim Lastschriftverfahren SDD Core bzw. SDD Business-to-Business (B2B) müssen die vom Zahlungsempfänger eingereichten Lastschriften unbedingt mit folgenden Angaben versehen sein:

- vollständige Adresse des Zahlungspflichtigen,

- BIC der Bank des Zahlungspflichtigen.

Diese Daten sind auch dann erforderlich, wenn die Lastschrift von einer Bank des Vereinigten Königreichs stammt oder bei einer Bank des Vereinigten Königreichs eingelöst wird.

Sollten diese zusätzlichen Angaben fehlen oder unvollständig sein, kann es zu Verzögerungen bei der Gutschrift des Betrages auf dem Konto des Zahlungsempfängers oder zur Ablehnung der Transaktion durch die Bank des Zahlungspflichtigen kommen.

Für den Fall, dass zum gegenständlichen Thema Neuigkeiten oder Änderungen eintreten sollten, behält sich die Bank vor, weitere Hinweise zu erteilen. Gerne stehen wir Ihnen für nähere Auskünfte und Erläuterungen zur Verfügung.

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