Juli 2024

Begünstigte Finanzierungen - News

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Begünstigte Finanzierungen

15/07/2024

News Juli 2024

⠂Transition 5.0
⠂MASE – Entwicklung der Agri-Photovoltaik
⠂Friaul-Julisch Venetien – Ausschreibung betreffend Photovoltaik 2024
⠂Smart&Start Italia
⠂Steuerbonus für Investitionsgüter

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News Juli 2024

Transition 5.0

In Kürze erwartet wird das Umsetzungsdekret für die Zuteilung der im nationalen Plan für Wiederaufbau und Resilienz (Piano Nazionale di Ripresa e Resilienza – PNRR) vorgesehenen 6,3 Milliarden für den Plan „Transition 5.0“, die Maßnahme, mit welcher die Überleitung der Produktionsprozesse hin zu einem energieeffizienten, nachhaltigen und auf erneuerbaren Energiequellen basierten Modell gefördert werden soll.

Nutznießer können unabhängig von ihrer Größe, ihrer Rechtsform, ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit und ihrem Standort alle Unternehmen sein, die im Zweijahreszeitraum 2024-2025 im Rahmen von Innovationsprojekten, die zu einer Verringerung des Energieverbrauchs führen (mindestens 3 % bezogen auf die Produktionsstruktur oder mindestens 5 % bezogen auf die betroffenen Prozesse), Investitionen tätigen.

Jedes Unternehmen kann pro Produktionsstätte nur jeweils ein einziges Innovationsprojekt auf einmal umsetzen. Ein weiterer Antrag kann erst nach Abschluss der ersten Investition vorgemerkt werden.

Förderfähige Investitionen sind:

  • Investitionen in materielle und immaterielle 4.0-Güter (primäre Investition) + Steigerung der Energieeffizienz;
  • Investitionen in neue materielle und immaterielle Güter für die Eigenerzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen – ausgenommen Biomasse – für den Eigenverbrauch, einschließlich der Anlagen für die Speicherung der erzeugten Energie;
  • Ausgaben für die Schulung der Mitarbeiter zum Erwerb oder zur Vertiefung der Fachkenntnisse im Bereich der für die digitale und energetische Umstellung der Produktionsprozesse relevanten Technologien.

Die Innovationsprojekte müssen bis zum 31.12.2025 abgeschlossen sein, wobei die Abschlussmitteilung innerhalb 28.02.2026 anhand folgender Unterlagen zu erfolgen hat.

  • nachträgliche Bestätigung;
  • beglaubigtes Gutachten;
  • Bestätigungsvermerk über die Ausgaben.

MASE - Entwicklung der Agri-Photovoltaik

Bis zum kommenden 2. September läuft die Förderung in Höhe von 1,1 Milliarden Euro aus den Fonds gemäß nationalem Plan für Wiederaufbau und Resilienz (Piano Nazionale di Ripresa e Resilienza – PNRR) für landwirtschaftliche Betriebe, die die Errichtung landwirtschaftlicher Photovoltaikanlagen anstreben, welche dank dem Einsatz von Systemen zur kombinierten Erzeugung von landwirtschaftlichen Produkten und Energie die Nutzung der für die Landwirtschaft und die Viehzucht bestimmten Flächen nicht beeinträchtigen.

Friaul-Julisch Venetien - Ausschreibung betreffend Photovoltaik 2024

Vom 1. Juli bis zum 30. September läuft die Maßnahme über 5 Millionen Euro zur Förderung der Eigenstromerzeugung aus erneuerbaren Quellen in Unternehmen. Die Beihilfen betreffen Projekte, die den Ankauf und die Installation neuer Photovoltaikanlagen oder den Ausbau bestehender Photovoltaikanlagen mit einer Nennleistung von bis zu 5.000 kWp für den Eigenverbrauch elektrischer Energie aus erneuerbaren Quellen vorsehen.

Je nach Nennleistung der Photovoltaikanlage und Größe des Unternehmens wird ein zwischen 10 % und 50 % der förderfähigen Ausgaben liegender Verlustbeitrag gewährt.

Smart&Start Italia

Die von Invitalia verwaltete Fördermaßnahme, die die Vergabe der Geldmittel in der zeitlichen Reihenfolge der Antragstellung vorsieht, ist den in der entsprechenden Sondersektion des Handelsregisters eingetragenen kleinen innovativen Startups des gesamten Staatsgebiets vorbehalten, die vor nicht mehr als 60 Monaten gegründet wurden. Mit einer zehnjährigen zinslosen Finanzierung zur Deckung von 80 % des Investitionsprogramms wird die Umsetzung von innovativen Projekten im Wert von maximal 1,5 Millionen Euro unterstützt. In Süditalien angesiedelte Unternehmen können auch einen Verlustbeitrag erhalten.

Steuerbonus für Investitionsgüter

Auch 2024 und 2025 (mit einer Verlängerung bis zum 30.06.2026 für die Lieferung von bis zum 31.12.2025 ordnungsgemäß bestellten Gütern) können Unternehmen in den Genuss eines Steuerguthabens für Investitionen in neue materielle und immaterielle Produktionsgüter gemäß dem sogenannten „Piano Transizione 4.0“ kommen, die der technologischen und digitalen Transformation der Unternehmen dienen.

Das Steuerguthaben 4.0 ist nicht mit dem mit Gesetzesdekret Nr. 19/2024 eingeführten Steuerguthaben „Transizione 5.0“ kumulierbar.