Dezember 2022

Begünstigte Finanzierungen - News

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Finanzförderung

20/12/2022

News Dezember 2022

⠂Steuerbonus für Investitionen in Produktionsgüter
⠂Steuerbonus für Werbemaßnahmen
⠂Smart&Start Italia
⠂Sabatini-Förderung

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News Dezember 2022

Steuerbonus für Investitionen in Produktionsgüter - Fördersätze 2022 noch bis Jahresende gültig

Unternehmen und Freiberufler haben noch eine letzte Chance, in den Genuss des Steuerbonus für Investitionen in dem für 2022 vorgesehenen Ausmaß zu kommen. Dazu müssen sie ihre Investitionen bis zum 31. Dezember vormerken. Die tatsächliche Übergabe der betreffenden Güter kann dann auch im gesamten ersten Halbjahr 2023 noch erfolgen.

Der Entwurf des Haushaltsgesetzes für das Jahr 2023 sieht bis dato keine Anhebung der Fördersätze für Ausgaben für Investitionsgüter im Rahmen des sogenannten „Piano Transizione 4.0“ (Übergang 4.0) vor. Vielmehr sollen die Fördersätze ab 2023 halbiert werden, was die materiellen Investitionen 4.0 anbelangt, während die Beihilfen für Software 4.0 eine allmähliche Kürzung erfahren werden und für die Förderung der gewöhnlichen Güter keine Verlängerung mehr vorgesehen ist.

Steuerbonus für Werbemaßnahmen

Ab dem 01.01.2023 wird der Steuerbonus für Werbemaßnahmen wieder nach der üblichen Zuwachsmethode gewährt, nachdem er während der Corona-Jahre vorübergehend auf der Grundlage des Gesamtbetrags der getätigten Ausgaben berechnet wurde. Auch in sachlicher Hinsicht wurde eine Einschränkung vorgesehen: Der Bonus wird 75 % der Zunahme der Investitionen in Werbekampagnen in auch online veröffentlichten Tageszeitungen und Zeitschriften entsprechen, wobei Ausgaben für Werbung über lokale Fernseh- und Rundfunkanstalten nicht mehr förderungsfähig sind. Die Meldung für die Inanspruchnahme des Steuerbonus hat vom 1. bis zum 31. März 2023 zu erfolgen, und zwar auf telematischem Wege.

Smart&Start Italia

Smart&Start Italia ist die Maßnahme zur Förderung der Gründung und der Entwicklung innovativer italienischer Klein- und Kleinst-StartUps, die Projekte im Bereich der Spitzentechnologie verfolgen.

Die Förderung besteht in einer unbesicherten zinslosen Finanzierung in Höhe von 80 % der förderfähigen Ausgaben (für die Beschaffung von materiellen und immateriellen Gütern, für Personalausgaben und für allgemeine Betriebsaufwendungen) für Projekte im Wert zwischen 100.000 und 1,5 Millionen Euro. Die Finanzierung kann auf bis zu 90 % der Ausgaben angehoben werden, wenn das betreffende StartUp-Unternehmen ausschließlich von Frauen und/oder Jugendlichen unter 36 Jahren gegründet wird. Die Anträge werden in der zeitlichen Reihenfolge bis zur Erschöpfung der Geldmittel bearbeitet.

Sabatini-Förderung

In Erwartung einer bevorstehenden Neufinanzierung, die auch 2023 die Fortführung sicherstellen soll, bleibt die Fördermaßnahme „Nuova Sabatini“ weiterhin aufrecht.

Die Förderung, die in der Gewährung eines Beitrags für den Kauf oder die Anschaffung durch Leasing von materiellen oder immateriellen Investitionsgütern besteht, stellt eine der wichtigsten staatlichen Maßnahmen zur Stärkung der Produktivität der KMU dar.