Gutachten des Sachverständigen

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Gutachten des Sachverständigen

Price Sensitive Mitteilung

Veröffentlicht am 23/06/2017

Volksbank ficht Gutachten des Sachverständigen an

Der Verwaltungsrat der Südtiroler Volksbank AG hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, das beim Landesgericht Bozen hinterlegte Gutachten des Sachverständigen, gemäß Art. 1349 des ZGB, anzufechten. Das Gutachten wurde aufgrund der Eingabe von 89 Volksbank-Mitgliedern erwirkt, die den im Rahmen der Umwandlung in eine Aktiengesellschaft festgesetzten Rücktrittspreis beanstandet hatten. Nach eingehender Analyse des Gutachtens wurden schwerwiegende Anhaltspunkte festgestellt, die eine Anfechtung rechtfertigen.
Gutachten des Sachverständigen

Wie bereits in der Pressemitteilung vom 12. Juni bekanntgegeben, ist der vom Gericht eingesetzte Gutachter zu einer Bewertung von 14,69 Euro/Aktie gelangt, während der Verwaltungsrat im November 2016 den Rücktrittspreis bei 12,10 Euro/Aktie festgesetzt hatte.

„Wir haben uns bei der Festlegung des Rücktrittspreises an die vom Gesetz vorgesehenen Kriterien gehalten. Dabei wurden die verschiedenen Interessen berücksichtigt - auch die all jener Mitglieder, welche der Volksbank die Treue gehalten haben“, sagte Volksbank-Präsident Otmar Michaeler.

Der Verwaltungsrat hat darüber hinaus beschlossen – vorbehaltlich Genehmigung durch die Banca d’Italia, gemäß EU-Verordnung Nr. 575/2013 (CRR) – die, nach Ausübung der Bezugs- und Vorkaufsrechte und nach freiem Verkauf auf dem Markt, unverkauft gebliebenen Aktien, zu je 12,10 Euro pro Aktie an jene Mitglieder auszuzahlen, die das Austrittsrecht ohne gerichtliche Anfechtung des Rücktrittspreises ausgeübt haben. Für die 89 Mitglieder, die den Rücktrittspreis von 12,10 Euro pro Aktie durch Eingabe zur Ernennung des Sachverständigen beim Landesgericht Bozen beanstandet haben, muss auf das Urteil des Verfahrens nach Art. 1349 ZGB zur endgültigen Festsetzung des Rücktrittspreises gewartet werden.

 

 

 

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