Der Verwaltungsrat der Volksbank schlägt der Hauptversammlung eine Dividende in Höhe von 0,60 Euro pro Aktie vor

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Der Verwaltungsrat der Volksbank schlägt der Hauptversammlung eine Dividende in Höhe von 0,60 Euro pro Aktie vor

Pressemitteilung Prince Sensitive

Veröffentlicht am 04/03/2022 um 16:15 Uhr

Heute hat der Verwaltungsrat der Volksbank beschlossen, der Hauptversammlung die Auszahlung einer Dividende von 0,60 Euro pro Aktie vorzuschlagen. Präsident Lukas Ladurner: „Die Volksbank stellt ihre Solidität und ihre Fähigkeit, Gewinne zu erzielen, unter Beweis: Aufgrund der guten Ergebnisse des Geschäftsjahrs 2021 können wir wieder zur Ausschüttung einer Dividende zurückkehren.“
Der Verwaltungsrat der Volksbank schlägt der Hauptversammlung eine Dividende in Höhe von 0,60 Euro pro Aktie vor

Die von der Bank im Jahr 2021 verzeichneten Geschäftsergebnisse mit einem außerordentlichen Nettogewinn von über 70 Millionen Euro und einer gestärkten Solidität – die Kernkapitalquote (CET1) stieg von 14,5% auf 15,7% – haben die Voraussetzungen für die Dividendenauszahlung geschaffen. Der Verwaltungsrat hat heute beschlossen, der ordentlichen Hauptversammlung, die zum 31. März 2022 einberufen wird, eine Dividende in Höhe von 0,60 Euro pro Aktie zur Genehmigung zu unterbreiten. Diese vorgeschlagene Dividendenausschüttung ist in dem von der Bank aufgestellten Risikokapitalplan bereits berücksichtigt worden und in den am 11. Februar 2022 bekannt gegebenen Ergebnissen des Geschäftsjahres 2021 enthalten, so dass sich die Soliditätskennzahlen der Bank nicht ändern.   

„Mit dieser Entscheidung des Verwaltungsrates wird die Auszahlung von circa 30 Millionen Euro als Dividende an unsere Aktionäre vorgeschlagen. Die guten Ergebnisse von 2021, die auf ganzer Linie dem Strategieplan entsprechen, bestätigen die Fähigkeit der Volksbank Gewinne zu erzielen und Wertschöpfung für die Aktionäre zu generieren. Der Verwaltungsrat wird sich weiterhin dafür einsetzen, unseren Aktionären eine beständige Rendite zu sichern", unterstreicht Präsident Ladurner.

„Im Jahr 2021 hat die Bank die verwalteten Volumina stark erhöht, sowie ihre Ertragskraft und Solidität verbessert. Damit haben wir die Grundlage für eine Rückkehr zur Dividendenauszahlung an die Aktionäre geschaffen. Trotz des unsicheren Umfelds konzentrieren wir uns weiterhin auf die kontinuierliche Verbesserung unserer Kundenbetreuung und auf die Effizienz unserer ordentlichen Geschäftstätigkeit, damit wir alle Stakeholder, die uns tagtäglich ihr Vertrauen schenken, zufrieden stellen können", so Generaldirektor Alberto Naef.

Der Verwaltungsrat hat außerdem die Einberufung und Tagesordnung der Hauptversammlung 2022 beschlossen, die auch in diesem Jahr wieder ohne persönliche Anwesenheit der Aktionäre stattfinden wird. Die Aktionäre können für jeden einzelnen Tagesordnungspunkt ihre Vollmacht und Weisungen zur Stimmabgabe an den von der Bank designierten Stimmrecht-Stellvertreter abgeben.

Die Hauptversammlung, die am 31. März 2022 stattfinden soll, wird sich unter anderem mit folgenden Punkten befassen:

  • Definitive Beschlussfassung zur Dividende, die für alle am 22. März 2022 gehaltenen Aktien ausgeschüttet wird, und zum Jahresabschluss 2021.
  • Genehmigung der Vergütungspolitik der Bank für das Geschäftsjahr 2022; weiters wird der Verwaltungsrat über die Umsetzung der Vergütungspolitik im Geschäftsjahr 2021 informiert.
  • Bestellung des Aufsichtsrates und Festlegung der Vergütung für den Dreijahreszeitraum 2022-2024.
  • Festlegung der zukünftigen Anzahl der Verwaltungsräte in Hinblick auf die Wahl des Verwaltungsrats im Jahr 2023; Beschlussfassung über das neue Reglement zur Begrenzung der Zahl der Ämter, die ein Mitglied des Verwaltungsrates gleichzeitig ausüben darf.
  • Zuweisung eines weiteren Betrages in Höhe von 3,5 Millionen Euro an den Fonds für den Ankauf von eigenen Aktien – vorbehaltlich der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde – damit das beauftragte unabhängige Drittunternehmen die Liquidität der Volksbank Aktien im Zeitraum 1. Oktober 2022 bis 30. September 2023 weiterhin durch Käufe zum Marktpreis auf der Handelsplattform unterstützt.
  • Einsichtnahme in die vom Verwaltungsrat in seiner Kompetenz beschlossenen Satzungsänderungen; dabei handelt es sich um Anpassungen an die normativen Bestimmungen zu den Anforderungen und Kriterien für die Wählbarkeit der Verwaltungsräte und Aufsichtsräte, sowie um Anpassungen an die aufsichtsrechtlichen Bestimmungen für die Banken. Diese sehen unter anderem vor, dass mindestens ein Drittel der Verwaltungs- und Aufsichtsratsmitglieder dem weniger stark vertretenen Geschlecht angehören muss.

 

Kontakt:

Südtiroler Volksbank AG
Media Relations

Maria Santini
T.: +39 0471 996548
M.: +39 334 6353522
[email protected]

 

Price sensitive Pressemitteilung; gemäß Art. 109 Consob Verordnung 11971/1999 (Regolamento Emittenti) und Art. 114 Legislativdekret Nr. 58/1998 (Testo Unico Finanza) auf www.volksbank.it veröffentlicht; die italienische Version wird über den Verteiler von normierten Informationen “e-market SDIR” www.emarketstorage.com veröffentlicht.

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