Bezugszeitraum für die Aktien aus Austritt beginnt am 13. Februar

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Bezugszeitraum für die Aktien aus Austritt beginnt am 13. Februar

Price Sensitive Mitteilung

Veröffentlicht am 27/01/2017

Bezugszeitraum für die Aktien aus Austritt beginnt am 13. Februar

Der Verwaltungsrat der Südtiroler Volksbank AG hat heute die Gültigkeit und Vollständigkeit der eingegangenen Austrittserklärungen im Rahmen der Umwandlung in eine AG überprüft. Zudem wurden die Fristen des Bezugs- bzw. Vorkaufsverfahrens, sowie die eventuelle Platzierung der nicht bezogenen Aktien bei Dritten beschlossen. Interessierte Volksbank-Mitglieder, die nicht von ihrem Austrittsrecht Gebrauch gemacht haben, können die Aktien aus Austritt vom 13. Februar bis zum 17. März 2017 zum Preis von 12,10 Euro beziehen.
Bezugszeitraum für die Aktien aus Austritt beginnt am 13. Februar

Am 26. November 2016 hat die außerordentliche Mitgliederversammlung der Volksbank die Umwandlung der Bank von einer Genossenschaft in eine Aktiengesellschaft beschlossen. Das Austrittsrecht wurde rechtsgültig für insgesamt 2.645.288 SVB-Stammaktien bzw. 5,31% des Gesellschaftskapitals ausgeübt. Der einheitliche Auszahlungspreis der Aktien, für welche das Austrittsrecht ausgeübt wurde, wurde von der Bank vorab - im Einklang mit den geltenden Bestimmungen - mit Euro 12,10 festgelegt. Damit beträgt der Gesamtgegenwert Euro 32.007.984,80.

Die Aktien aus dem Austritt werden gemäß Art. 2437-quater Zivilgesetzbuch den Mitgliedern der Südtiroler Volksbank angeboten, welche nicht von ihrem Austrittsrecht Gebrauch gemacht haben. Das Bezugsverhältnis beträgt 1 Aktie pro 17,848582 gehaltene Aktien. Der Bezugszeitraum beginnt am 13. Februar 2017 und endet am 17. März 2017.

Den Volksbank-Mitgliedern, die ihr Bezugsrecht ausüben und einen entsprechenden Antrag stellen, steht weiters ein Vorkaufsrecht zum Erwerb der nicht bezogenen Austrittsaktien zu. Sollten am Ende des Bezugsangebots und nach der Ausübung des Vorkaufsrechts Aktien aus dem Austritt unverkauft geblieben sein, erwägt die Bank, diese Aktien zum Auszahlungspreis bei Dritten zu platzieren, sofern eine entsprechende Nachfrage besteht.

Die Modalitäten und Fristen der Teilnahme am Bezugs- bzw. Vorkaufsangebot sowie alle weiteren Informationen im Zusammenhang mit dem Auszahlungsverfahren werden gemäß Art. 2437-quater, Abs. 2, Zivilgesetzbuch, am 31. Januar 2017 beim Handelsregister Bozen hinterlegt und auf der Homepage der Volksbank (www.volksbank.it) sowie in der nationalen Tageszeitung “MF Milano Finanza” veröffentlicht.

 

 

 

 

 

 

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