September 2023

Begünstigte Finanzierungen - News

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Finanzförderung

25/09/2023

News September 2023

⠂RePowerEU und Transizione 5.0
⠂Patente, Markenzeichen und Gebrauchsmuster
⠂Fonds für Innovation in der Landwirtschaft
⠂Fonds für die Unterstützung des industriellen Wandels


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News September 2023

RePowerEU und Transizione 5.0

Die Regierung hat den Vorschlag zur Überarbeitung des nationalen Plans für Wiederaufbau und Resilienz (Piano Nazionale di Ripresa e Resilienza – PNRR) vorgestellt, das das Zusatzkapitel RePowerEu betreffend den ökologischen Wandel und die Energieunabhängigkeit umfasst: Für Italien sind Maßnahmen um 19,25 Milliarden Euro vorgesehen.

RePowerEu sieht drei Themenbereiche vor:

  • Netze,
  • ökologischer Wandel und Steigerung der Energieeffizienz,
  • Produktionsketten.

Im Bereich ökologischer Wandel und Steigerung der Energieeffizienz betrifft ein Teilbereich den Produktionssektor, wobei Fördermittel in Höhe von 6,2 Milliarden Euro für folgende Maßnahmen bereitgestellt werden:

  • Transizione 5.0 green: 4 Milliarden Euro zur Unterstützung von Unternehmen bei der Umsetzung von Projekten zum ökologischen Wandel, die im Besonderen auf folgende Ziele ausgerichtet sind:
    - Verringerung des Energieverbrauchs in den Produktionsprozessen,
    - Ersetzung fossiler Brennstoffe,
    - Verringerung der Luftemissionen,
    - Wiederverwertung kritischer Rohstoffe,
    - Entwicklung zirkulärer Produktionsprozesse durch effizientere Nutzung der Ressourcen.
     
  • Steuerbonus für den Eigenverbrauch von Energie aus erneuerbaren Quellen: 1,5 Milliarden Euro zur Förderung von Investitionen in Anlagen zur Eigenstromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen (Errichtung neuer und erweiterung bereits bestehender Anlagen) innerhalb der Unternehmen.
     
  • Sabatini green: 320 Millionen Euro für die Förderung der Eigenstromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen durch KMU.
     
  • Steigerung der Leistungsfähigkeit und der Nachhaltigkeit in den Bereichen Lebensmittelindustrie, Viehzucht , Fischerei und Aquakultur, Forstwirtschaft, Gartenbau und Baumzucht: 400 Millionen Euro für die Unterstützung der Landwirtschaft und der Agrarindustrie bei der Umsetzung von innovativen Investitionen zur Verringerung des Energie- und Wasserverbrauchs.

Patente, Markenzeichen und Gebrauchsmuster

Für das Jahr 2023 werden insgesamt 32 Millionen Euro an Fördermitteln für KMU bereitgestellt, um diese bei Projekten betreffend Markenzeichen, Gebrauchsmuster und Patente mit Beiträgen im Rahmen der De-minimis-Regelung im Ausmaß zwischen 80 % und 90 % der förderfähigen Ausgaben zu unterstützen.

Ziel der drei Maßnahmen ist es, Unternehmen bei der wirtschaftlichen Nutzung von gewerblichen Schutzrechten zu unterstützen.

Förderanträge können eingereicht werden ab

  • 24. Oktober 2023 mit Bezug auf die Fördermaßnahme Brevetti+ (Patente),
  • 7. November 2023 mit Bezug auf die Fördermaßnahme Disegni+ (Gebrauchsmuster),
  • 21. November 2023 mit Bezug auf die Fördermaßnahme Marchi+ (Markenzeichen).

Fonds für Innovation in der Landwirtschaft

Infolge der Veröffentlichung der gemeinsamen Verordnung des Ministeriums für Landwirtschaft, Ernährungssouveränität und Forstwirtschaft und des Wirtschafts- und Finanzministeriums vom 9. August 2023 wird demnächst die vom Institut für Dienste für den Markt für den landwirtschaftlichen Nahrungsmittelmarkt (ISMEA) verwaltete Fördermaßnahme anlaufen, die sich an KMU richtet, die als „landwirtschaftlicher Betrieb“, „Fischereibetrieb“ oder „agromechanischer Betrieb“ eingestuft und seit mindestens 2 Jahren tätig sind.

Vorgesehen sind Verlustbeiträge in Höhe von

  • bis zu 75 % der gemäß den Verordnungen ABER und FIBER für in der Landwirtschaft und in der Fischerei tätige KMU vorgesehen Beihilfehöchstbeträge,
  • bis zu 100 % der gemäß der De-minimis-Verordnung 1407/2013 für agromechanische KMU vorgesehen Beihilfehöchstbeträge

bei Investitionen in technologische Innovation im Wert zwischen 70.000 Euro (10.000 Euro für den Bereich Fischerei) und 500.000 Euro betreffend Maschinen, Ausrüstung und Geräte für die Landwirtschaft, nicht straßengebundene fahrbare Maschinen für die Landwirtschaft und die Tierzucht, Maschinen für die Tierzucht, landwirtschaftliche Zugmaschinen mit Motoren der Stufe V, mit der Verpflichtung, veraltete Fahrzeuge durch Verschrottung zu ersetzen, Investitionen für die Fischerei und die Aquakultur.

Fonds für die Unterstützung des industriellen Wandels

Vom 10. Oktober 2023 bis zum 12. Dezember 2023 kann auf den Fonds für die Unterstützung des industriellen Wandels zurückgegriffen werden. Die Maßnahme soll Bergbau- und Fertigungsunternehmen bei der Vornahme umweltfreundlicher Investitionen im Wert zwischen 3 Millionen und 20 Millionen Euro unterstützen, die die Steigerung der Energieeffizienz sowie das Recycling und die Wiederverwendung von Materialien und Rohstoffen betreffen.

300 Millionen Euro für Verlustbeiträge in Höhe von bis zu 65 % der förderfähigen Ausgaben stehen zur Verfügung.