Januar 2023

Begünstigte Finanzierungen - News

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Finanzförderung

19/01/2023

News Januar 2023

⠂Neue Sabatini-Förderung "Green"
⠂SIMEST
⠂Steuerbonus für Energieträger
⠂Steuerbonus für Forschung und Entwicklung, technologische Innovation, Design und ästhetische Konzeption


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News Januar 2023

Neue Sabatini-Förderung "Green"

Das Ministerium für die Unternehmen und das Made in Italy hat mit einem im vergangenen Dezember eigens erlassenen Rundschreiben die Inkraftsetzung der neuen Sabatini-Förderung „Green“ ab dem 1. Januar 2023 verfügt. Die Maßnahme gesellt sich somit zu den bereits bestehenden Förderlinien für ordentliche Investitionen sowie für Investitionen in 4.0-Güter.

Die neue Förderlinie „Green“ dient dem Ankauf beziehungsweise dem Erwerb mittels Leasingfinanzierung von fabrikneuen umweltfreundlichen Maschinen, Anlagen und Arbeitsgeräten für produktionstechnische Zwecke im Rahmen von Programmen zur Steigerung der Umweltverträglichkeit der Erzeugnisse und der Produktionsprozesse. Als Voraussetzung für die Zuerkennung des erhöhten Beitrags hat das begünstigte Unternehmen eine geeignete prozess- oder produktbezogene Umweltbescheinigung betreffend die jeweiligen Investitionsgüter beziehungsweise eine vom Hersteller, vom Importeur oder vom Vertreiber derselben abgegebene Umweltschutz-Selbsterklärung vorzulegen. Außerdem wurden mit dem kürzlich verabschiedeten Haushaltsgesetz weitere 150 Millionen Euro zur Sicherstellung der Beständigkeit des Förderinstruments als Grundlage für die Stärkung der Produktivität und der Wettbewerbsfähigkeit der KMU bereitgestellt.

SIMEST

Für die ersten Monate des Jahres 2023 wird die Wiederaufnahme der bewährten SIMEST-Förderlinien (Auslandsmärkte, Technische Unterstützung und Durchführbarkeitsstudien, Kapitalisierung, Messen und Ausstellungen, Interim-Exportmanager, E-Commerce) erwartet. Diese sollen anhand der Gewährung von Finanzierungen mit vergünstigtem Zinssatz in Höhe von 10 % des EU-Referenzsatzes – gegebenenfalls mit Kofinanzierung in Form eines Verlustbeitrags – die Internationalisierung italienischer Unternehmen vorantreiben.

Es bleibt nun, die Veröffentlichung der neuen Durchführungsrundschreiben abzuwarten.

Steuerbonus für Energieträger

Um dem durch die militärischen Ereignisse in der Ukraine verursachten Preisdruck bei Strom und Gas entgegenzuwirken, hat die Regierung einige Erleichterungen in Form von Steuerguthaben als Ausgleich für die den Unternehmen entstandenen Kostensteigerungen vorgesehen. Der Bonus ist nicht nur für energieintensive und gasintensive Unternehmen von Bedeutung, sondern auch für alle anderen, sofern nachgewiesen wird, dass die reinen Stromkosten und/oder die Gaskosten im Quartal, auf welches sich der beantragte Steuerbonus bezieht – es kann sich um das dritte und vierte Quartal 2022 sowie um das erste Quartal 2023 handeln –, mehr als 30 % über den im Referenzquartal angefallenen Kosten liegen.

Der zustehende Steuerbonus, der direkt bei der Agentur der Einnahmen zu beantragen ist, beläuft sich auf 25 % bis 45 % der entstandenen Mehrkosten. Für diese Maßnahme stellt der Staat 8.586 Millionen Euro für das Jahr 2022 und 1.000 Millionen Euro für das Jahr 2023 bereit.

Steuerbonus für Forschung und Entwicklung, technologische Innovation, Design und ästhetische Konzeption

Seit dem 1. Januar 2023 gelten für Investitionen in F&E, IT und Design die Bonussätze gemäß Haushaltsgesetz 2022, mit welchem die Steuererleichterung verlängert wurde, allerdings bei geringerer Förderungsintensität.

Der Steuerbonus für F&E macht nun 10 % der förderfähigen Ausgaben aus, 2022 betrug er noch 20 %. Die Bonussätze für IT und Design bleiben unverändert (10 %), während sie mit Bezug auf IT-Investitionen mit ökologischer oder digitaler Zielsetzung um 5 Prozentpunkte (von 15 % auf 10 %) herabgesetzt wurden.