Dezember 2023

Begünstigte Finanzierungen - News

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Finanzförderung

27/12/2023

News Dezember 2023

⠂Neue Sabatini Förderung
⠂INAIL ISI 2023
⠂Steuerbonus für die Notierung von KMU
⠂Steuerbonus für die Forschung und Entwicklung, Innovation und Design


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News Dezember 2023

Neue Sabatini Förderung

Neue Geldmittel aus dem kommenden Haushaltsgesetz werden die Fortführung des Förderprogramms „Nuova Sabatini“ sichern, im Rahmen dessen ordentliche Investitionen und Investitionen in 4.0-Güter sowie in ökologisch nachhaltige Projekte unterstützt werden.

Die Förderung, die in der Gewährung eines Beitrags für den Kauf oder die Anschaffung durch Leasing von materiellen oder immateriellen Investitionsgütern besteht, stellt eine der wichtigsten staatlichen Maßnahmen zur Stärkung der Produktivität der KMU dar.

INAIL ISI 2023

Wie üblich für das Jahresende erwartet wird die Veröffentlichung der Ausschreibung ISI 2023 zur Gewährung von Verlustbeiträgen in Höhe von bis zu 65 % der Ausgaben an Unternehmen, die in Gesundheit und Arbeitsschutz investieren. Die bereitgestellten Mittel betragen mehr als 508 Millionen Euro, aufgeteilt auf 5 verschiedene Einsatzbereiche und regionale Budgets.

Mit der Aktualisierung der Leitsätze durch die zuständigen Stellen des Nationalen Instituts für die Versicherung gegen Arbeitsunfälle INAIL wurden zahlreiche Neuerungen eingeführt, darunter eine veränderte Gestaltung und Gliederung der Finanzierungsachsen, eine neue Gliederung der Kriterien für die Berechnung der Punktzahl, die das Erreichen der Mindestzugangsschwelle erleichtern soll, sowie eine Anhebung der Beitragshöchstgrenze auf 130.000 € sowohl für die Achse 4 „Technologie in bestimmten Produktionssektoren des Made in Italy“ als auch für die Achse 5 „Landwirtschaft“.

Steuerbonus für die Notierung von KMU

Mit dem Steuerbonus werden italienische KMU unterstützt, die die Notierung an einem geregelten Markt oder an multilateralen Handelssystemen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraumes anstreben. Die Forderung besteht in einem Steuerbonus in Höhe von 50 % der für Beratungsleistungen getätigten Ausgaben, und zwar bei einem Höchstbetrag von € 500.000. Mit dem Haushaltsgesetz für das Jahr 2023 wurde die Maßnahme bis zum 31.12.2023 verlängert.

Der Antrag muss zwischen dem 1. Oktober des Jahres, in welchem die Zulassung zur Notierung erteilt wird, und dem 31. März des Folgejahres gestellt werden.

Steuerbonus für die Forschung und Entwicklung, Innovation und Design

Die für Forschung und Entwicklung bis 2031 und für technologische Innovation und Design bis 2025 geltende Maßnahme zielt darauf ab, Unternehmen jeder Größe anzuspornen, sowohl in relative als auch in absolute Innovation zu investieren, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

Förderfähig sind Ausgaben für Personal, Abschreibequoten, Leasingraten oder Mieten sowie sonstige Ausgaben im Zusammenhang mit projektbezogenen beweglichen materiellen Gütern und Softwareprogrammen; außerdem Ausgaben für unternehmensexterne Forschung und Entwicklung, Abschreibequoten betreffend von Dritten erworbene Patente oder Lizenzen (nur bezogen auf den Bereich Forschung und Entwicklung), Ausgaben für Beratungsleistungen, Güter, Waren und ähnliche Produkte.