März 2023

Begünstigte Finanzierungen - News

access_time4 minuten

Finanzförderung

16/03/2023

News März 2023

⠂Steuerbonus für Forschung und Entwicklung, technologische Innovation, Design und ästhetische Konzeption
⠂SIMEST – Unterstützung der exportierenden Unternehmen mit Beschaffungsquellen in der Ukraine und/oder in der russischen Föderation und/oder in Weissrussland
⠂Steuerbonus für Energieträger
⠂Friaul-Julisch Venetien – Ausschreibung betreffend erneuerbare Energiequellen


Interessiert Sie eines dieser Themen?
Vereinbaren Sie einen Termin
News März 2023

STEUERBONUS FÜR FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG, TECHNOLOGISCHE INNOVATION, DESIGN UND ÄSTHETISCHE KONZEPTION

Für den mit Gesetz Nr. 160/2019 eingeführten Steuerbonus für Forschung und Entwicklung, technologische Innovation, Design und ästhetische Konzeption („R&S&I&D“) sind im Dreijahreszeitraum 2023-2025 unterschiedliche Fördersätze je nach Tätigkeit und Jahr vorgesehen.

Mit Bezug auf das Geschäftsjahr 2023 beträgt der Steuerbonus für Forschung und Entwicklung, technologische Innovation – auch im Hinblick auf Umweltschutz und Digitalisierung – sowie Design einheitlich 10 % der förderfähigen Ausgaben. Den in Süditalien angesiedelten Unternehmen steht dank der mit dem Haushaltsgesetz 2023 vorgesehenen Verlängerung ein erhöhter Steuerbonus zu (25 % Großunternehmen, 35 % mittlere Unternehmen, 45 % Kleinunternehmen).

DIGITAL TRANSFORMATION SIMEST – UNTERSTÜTZUNG DER EXPORTIERENDEN UNTERNEHMEN MIT BESCHAFFUNGSQUELLEN IN DER UKRAINE UND/ODER IN DER RUSSISCHEN FÖDERATION UND/ODER IN WEISSRUSSLAND

 

Die demnächst anlaufende Maßnahme soll es Unternehmen, die in die von der russisch-ukrainischen Krise betroffenen Gebiete exportieren, erleichtern, Vorhaben im Einklang mit dem DNSH-Grundsatz umzusetzen, um nachgewiesenen Einbußen bei den Ausfuhren infolge von Lieferengpässen oder Preiserhöhungen entgegenzutreten und dadurch die Wettbewerbsfähigkeit auf den internationalen Märkten zu erhalten und zu sichern.

Vorgesehen ist eine Null-Prozent-Finanzierung, die bis zu höchstens 100 % der förderfähigen Ausgaben ausmachen kann. Ein Teil des beantragten Betrages kann bis zum Höchstbetrag von 400.000 Euro als Verlustbeitrag gewährt werden.

PATENTBOXSTEUERBONUS FÜR ENERGIETRÄGER

Um dem durch die militärischen Ereignisse in der Ukraine verursachten Preisdruck bei Strom und Gas entgegenzuwirken, hat die Regierung einige Erleichterungen in Form von Steuerguthaben als Ausgleich für die den Unternehmen entstandenen Kostensteigerungen vorgesehen. Der Bonus ist nicht nur für energieintensive und gasintensive Unternehmen von Bedeutung, sondern auch für alle anderen, sofern nachgewiesen wird, dass die reinen Stromkosten und/oder die Gaskosten im Quartal, auf welches sich der beantragte Steuerbonus bezieht – es kann sich um das dritte und vierte Quartal 2022 sowie um das erste Quartal 2023 handeln –, mehr als 30 % über den im Referenzquartal angefallenen Kosten liegen.

Der zustehende Steuerbonus, der direkt bei der Agentur der Einnahmen zu beantragen ist, beläuft sich auf 25 % bis 45 % der entstandenen Mehrkosten. Für diese Maßnahme stellt der Staat 8.586 Millionen Euro für das Jahr 2022 und 1.000 Millionen Euro für das Jahr 2023 bereit.

Innerhalb 21. Februar 2023 soll der Zeitplan mit sämtlichen Fälligkeiten für die Vorlage der Anträge veröffentlicht werden.

FRIAUL-JULISCH VENETIEN – AUSSCHREIBUNG BETREFFEND ERNEUERBARE ENERGIEQUELLEN

Den KMU in Friaul-Julisch Venetien werden Verlustbeiträge für die Errichtung neuer Anlagen beziehungsweise für den Ausbau bestehender Anlagen zur Erzeugung von elektrischer und thermischer Energie aus erneuerbaren Quellen für den Eigenverbrauch gewährt.

Die Förderung besteht in einem Beitrag in Höhe von:

  • 50 % der förderfähigen Ausgaben bei Kleinunternehmen,
  • 40 % der förderfähigen Ausgaben bei mittleren Unternehmen.

Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 25.000 Euro betragen, während der ein und demselben Unternehmen gewährte Beitrag maximal 250.000 Euro ausmachen kann.