Volksbank-Verwaltungsrat genehmigt Bericht zur Umwandlung in eine Aktiengesellschaft

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Volksbank-Verwaltungsrat genehmigt Bericht zur Umwandlung in eine Aktiengesellschaft

Price Sensitive Mitteilung

Veröffentlicht am 21/10/2016

Volksbank-Verwaltungsrat genehmigt Bericht zur Umwandlung in eine Aktiengesellschaft

Der Verwaltungsrat der Südtiroler Volksbank hat heute den Bericht zur Umwandlung in eine Aktiengesellschaft sowie die Einberufung der Volksbank-Mitglieder zu einer Mitgliederversammlung genehmigt.
Volksbank-Verwaltungsrat genehmigt Bericht zur Umwandlung in eine Aktiengesellschaft

Die Reform der Volksbanken sieht vor, dass sich die italienischen Volksbanken mit Aktiva von mehr als acht Milliarden Euro innerhalb 2016 in eine Aktiengesellschaft (AG) umwandeln. Von dieser Umwandlung ist auch die Volksbank betroffen (Aktiva laut Jahresbilanz 2015: 8,7 Mrd. Euro).

„Die Volksbank beabsichtigt, die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft innerhalb 31.12.2016 umzusetzen. Die Volksbank wird auch als Aktiengesellschaft erfolgreich und nachhaltig agieren. Die reine Rechtsform ändert nichts an unserer Ausrichtung, an unserem Geschäftsmodell und an den besonderen Beziehungen, die wir zu unseren Mitgliedern und Kunden pflegen. Wir halten auch als Aktiengesellschaft an unserer Geschichte, unseren Werten und unserer Vision fest. Die heutigen Beschlüsse zeichnen den Weg für die anstehende Umwandlung, wobei die Entscheidung bei den Mitgliedern liegt“, sagte Volksbank-Präsident Otmar Michaeler.

Der Verwaltungsrat der Südtiroler Volksbank, Gen. a.A. (“Bank”) hat am 21. Oktober 2016 den Beschluss gefasst, eine ordentliche und außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, und zwar am 25. November in erster und am 26. November in zweiter Einberufung.
Der außerordentlichen Mitgliederversammlung wird u.a. der Vorschlag zur Umwandlung der Bank in eine Aktiengesellschaft und die entsprechende neue Gesellschaftssatzung unterbreitet. Der erläuternde Bericht zum Umwandlungsvorschlag wird den Mitgliedern und der Öffentlichkeit mittels Hinterlegung am Sitz der Gesellschaft sowie Veröffentlichung auf der Internetseite www.volksbank.it zur Verfügung gestellt.
Die ordentliche Mitgliederversammlung wird hingegen über den Vorschlag zur Genehmigung einer neuen Geschäftsordnung der Hauptversammlung der Südtiroler Volksbank befinden, deren Anpassung durch die vorgesehene Umwandlung der Bank in eine Aktiengesellschaft erforderlich ist.

1. Außerordentliche Mitgliederversammlung – Umwandlung in Aktiengesellschaft und Austrittsrecht
Es wird daran erinnert, dass im Rahmen der vorgesehenen Umwandlung der Bank in eine Aktiengesellschaft allen Mitgliedern/Aktionären der Südtiroler Volksbank, die den entsprechenden Umwandlungsbeschluss nicht gutheißen, das Austrittsrecht laut Art. 2437 u.f. des Zivilgesetzbuches zusteht.
Der Art. 2437-ter, Komma 2 des Zivilgesetzbuches bestimmt, dass der Auszahlungswert der betroffenen Aktien von der Verwaltungsräten festgelegt werden muss, nach Anhörung der Stellungnahmen des Aufsichtsrats und der beauftragten Revisionsgesellschaft und unter Berücksichtigung des Vermögensbestandes und der Ertragsaussichten der Bank, sowie des eventuellen Marktwertes des Aktien (“Auszahlungswert”).
Die Auszahlung der Aktien, die eventuell Gegenstand des Austrittes sind und die laut Art. 2437-quater, Absatz 1-4 des Zivilgesetzbuches nicht im Rahmen des Bezugsrechtsan die Aktionäre angekauft und auch nicht auf dem Markt platziert werden, ist den möglichen Einschränkungen und Auflagen unterworfen, wie vom Gesetz Nr. 33 vom 24. März 2015, und den nachfolgenden Durchführungsbestimmungen der Banca d’Italia sowie vom Art. 10, Komma 3-bis der aktuellen Satzung vorgesehen.
Der Bericht und die dazugehörenden Stellungnahmen über den Auszahlungswert der vom Austritt betroffenen Aktien und über die eventuelle Ausübung der Möglichkeit, die Auszahlung gänzlich oder teilweise einzuschränken, wie vom Art. 10 Absatz 3-bis der Satzung und vom Art. 28, Komma 2–ter des Bankeneinheitstextes („TUB") und den entsprechenden Bestimmungen der Banca d’Italia (“Disposizioni di Vigilanza per le Banche, Circolare 285/2013 Parte Terza, Capitolo 4, Sezione III: Limiti al rimborso di strumenti di capitale”) vorgesehen, wird den Mitgliedern/Aktionären und der Öffentlichkeit 15 Tage vor der Mitgliederversammlung mittels Hinterlegung am Rechtsitz der Bank sowie Veröffentlichung auf der Internetseite www.volksbank.it zur Verfügung gestellt.

2. Ordentliche Mitgliederversammlung
Der Verwaltungsrat hat in der Sitzung vom 21. Oktober 2016 auch den neuen Text der “Geschäftsordnung der Hauptversammlung der Südtiroler Volksbank AG” genehmigt, welcher der vorgesehenen Umwandlung in eine Aktiengesellschaft Rechnung trägt und den Mitgliedern im ordentlichen Teil der nächsten Mitgliederversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt wird.

 

 

 

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