Volksbank: Ankündigung des Beginns des außerordentlichen buybacks eigener Aktien zum 30. Juni 2023 und Festlegung der entsprechenden Durchführungsmodalitäten.

Breadcrumbnavigation

Volksbank: Ankündigung des Beginns des außerordentlichen buybacks eigener Aktien zum 30. Juni 2023 und Festlegung der entsprechenden Durchführungsmodalitäten.

Price sensitive

Veröffentlicht am 28/04/2023 um 11:50 Uhr

Der Verwaltungsrat der Volksbank hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, mit dem außerordentlichen buyback eigener Aktien (über einen Gegenwert von maximal 15 Millionen Euro) zu beginnen und die entsprechenden Durchführungsmodalitäten festzulegen.
Volksbank: Ankündigung des Beginns des außerordentlichen buybacks eigener Aktien zum 30. Juni 2023 und Festlegung der entsprechenden Durchführungsmodalitäten.

Im Anschluss an die Pressemitteilung vom 3. und 6. März 2023 sowie an die Ankündigung in der Pressemitteilung vom 1. April 2023 und in Übereinstimmung mit dem Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 1. April 2023 hat der Verwaltungsrat der Volksbank heute beschlossen, von der Ermächtigung der oben genannten Hauptversammlung Gebrauch zu machen, und im Zuge desselben Beschlusses die Durchführungsmodalitäten für die Durchführung des buyback, der über die Vorvel-Plattform durchgeführt werden soll, festgelegt.

Diese Pressemitteilung wird gemäß den kombinierten Bestimmungen von Artikel 17 der MAR-Verordnung und Artikel 144-bis, Absatz 3 der Emittentenverordnung erstellt.

Wertpapiere, die dem buyback unterliegen

Der buyback bezieht sich auf von der Bank ausgegebene Stammaktien (ISIN: IT0003458640) ohne Nennwert, die auf der Vorvel-Plattform gehandelt werden.

Beauftragter Vermittler

Die Bank hat Equita Sim S.p.a. ("der beauftragte Vermittler") als unabhängigen Vermittler für die Durchführung des buyback beauftragt.

Zweck

Der buyback soll eine Vielzahl konvergenter Zielsetzungen erfüllen, die in der Lage sind, differenzierten Bedürfnissen und Interessen gerecht zu werden, wie im Bericht des Verwaltungsrats (siehe Abschnitt 2.2. A)) ausführlich beschrieben.

Rückkaufmodalitäten

Die Rückkäufe werden unter Beachtung der Gleichbehandlung der Aktionäre gemäß Artikel 132 des TUF und Artikel 144-bis, Absatz 1, Buchstabe b) der Emittentenverordnung auf der Vorvel-Plattform durchgeführt, und zwar nach Durchführungsmodalitäten, die den direkten Austausch von Kaufangeboten mit vorher festgelegten Verkaufsangeboten nicht ermöglicht.

Die Kaufaufträge werden vom beauftragten Vermittler in der Vorauktionsphase in den auf der
Vorvel-Plattform festgelegten Auktionstagen im Rückkaufszeitraum (die alle auf einen Freitag
fallen) erteilt:

- 30/06/2023 - 07/07/2023 - 14/07/2023 - 21/07/2023
- 28/07/2023 - 04/08/2023 - 11/08/2023 - 18/08/2023
- 25/08/2023 - 01/09/2023 - 08/09/2023 - 15/09/2023
- 22/09/2023 - 29/09/2023 - 06/10/2023 - 13/10/2023
- 20/10/2023 - 27/10/2023 - 03/11/2023 - 10/11/2023
- 17/11/2023 - 24/11/2023 - 01/12/2023 - 08/12/2023
- 15/12/2023 - 22/12/2023 - 29/12/2023 - 05/01/2024
- 12/01/2024 - 19/01/2024 - 26/01/2024 - 02/02/2024
- 09/02/2024 - 16/02/2024 - 23/02/2024 - 01/03/2024

Die Dauer des buyback (und folglich die Anzahl der Auktionen, in denen der beauftragte Vermittler Kaufaufträge erteilt) könnte verkürzt werden, falls der Höchstbetrag von 15 Mio. Euro an gekauften Aktien vorzeitig erreicht wird.

Da es nicht möglich ist, den Handelspreis im Voraus zu kennen, zu dem alle Rückkäufe abgeschlossen werden, ist die Anzahl der Aktien, die Gegenstand des buyback sind, zum jetzigen Zeitpunkt nicht bestimmbar, wie im folgenden erläuternden Bericht besser dargestellt.

Weitere Informationen

Die im Rahmen des buyback getätigten Käufe unterliegen einer nachträglichen Offenlegung gegenüber dem Markt innerhalb der in den geltenden Gesetzen und Vorschriften vorgesehenen Fristen und Modalitäten, insbesondere durch wöchentliche Berichterstattung.

Etwaige spätere Änderungen des buyback, einschließlich etwaiger Aussetzungen oder Unterbrechungen, sowie die Beendigung des buyback werden der Öffentlichkeit unverzüglich bekannt gegeben.

Es sei darauf hinzuweisen, dass der beauftragte Vermittler von der Bank auch mit der Durchführung der Maßnahmen zur Liquiditätsunterstützung in Bezug auf die von der Bank über die Vorvel-Plattform ausgegebenen Aktien beauftragt wurde (der so genannte liquidity provider). Um sicherzustellen, dass Bedingungen für die Preisbildung stets physiologisch sind, wird die Tätigkeit des beauftragten Vermittlers als liquidity provider ab dem Zeitpunkt des Beginns des buyback bis zur Erschöpfung des buyback ausgesetzt.

Weitere Einzelheiten über den gegenständlichen buyback sind dem beigefügten Erläuternden Bericht des Verwaltungsrats zu entnehmen, der einen integralen und wesentlichen Bestandteil dieser Pressemitteilung bildet.

 

 

Die vollständige Pressemitteilung steht Ihnen nachstehend unter “Download”  zur Verfügung

 

 

Kontakt:

Südtiroler Volksbank AG
Media Relations

Maria Santini
T: +39 0471 996548
M: +39 334 6353522
[email protected]

 

 

Die Volksbank (Gründungsjahr 1886) mit Sitz in Bozen ist als Regionalbank neben dem Heimatmarkt Südtirol in den nordost-italienischen Provinzen Trient, Belluno, Treviso, Pordenone, Vicenza, Padua und Venedig tätig. Insgesamt verfügt die Volksbank über 160 Filialen und beschäftigt rund 1.300 Mitarbeiter.

Auf dem Laufenden bleiben