Überbringer-Sparbuch kontrollieren

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Überbringer-Sparbuch kontrollieren

Pressemitteilung

Veröffentlicht am 20/05/2011

Innerhalb 30. Juni 2011 müssen bestehende Überbringer-Sparbücher den Vorschriften angepasst werden: Ihr Saldo muss dann niedriger als 5.000 Euro sein. Ansonsten drohen hohe Strafen. 

Überbringer-Sparbücher sind im Gegensatz zu Namenssparbüchern nicht an einen Namen gebunden und können daher leicht den Besitzer wechseln. Das Geldwäschegesetz und weitere Verordnungen regeln den Transfer und die Ausstattung von Überbringer-Sparbüchern. 
Demnach müssen alle Überbringer-Sparbücher innerhalb 30. Juni den Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche angepasst werden. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder wird der Saldo eines Überbringer-Sparbuches innerhalb dieses Datums auf einen Betrag unter 5.000 Euro herabgesetzt oder das Sparbuch wird aufgelöst. 
Die Südtiroler Volksbank weist darauf hin, dass hohe Verwaltungsstrafen drohen, wenn dieser Termin nicht eingehalten wird. 

Die bestehenden Überbringer-Sparbücher (mit einem Saldo unter 5.000 Euro) können weiter genutzt werden. Wenn das Sparbuch jedoch an eine andere Person abgetreten wird, muss die Bank umgehend informiert werden. Wer das Sparbuch weitergibt ist dazu verpflichtet, die Daten des neuen Inhabers, dessen Annahme und das Datum der Übertragung der Bank innerhalb von 30 Tagen zu melden. 
Die Neu-Ausgabe von Überbringer-Sparbüchern wurde bereits vor einiger Zeit eingestellt. 
 

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