Januar 2024

Begünstigte Finanzierungen - News

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Finanzförderung

24/01/2024

News Januar 2024

⠂MASE - Entwicklung der Agri-Photovoltaik
⠂Steuerbonus für Investitionsgüter


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News Januar 2024

MASE - Entwicklung der Agri-Photovoltaik

Nachdem die italienische Sonderregelung für staatliche Beihilfen in Höhe von 1,7 Milliarden Euro zur Förderung von Photovoltaikanlagen in der Landwirtschaft neulich durch die Europäische Kommission gutgeheißen wurde, hat der Minister für Umwelt und Energiesicherheit das Durchführungsdekret zur entsprechenden Ausschreibung unterzeichnet und an den Rechnungshof weitergeleitet.

Die Maßnahme zielt darauf ab, zur Erreichung der nationalen Ziele im Bereich der erneuerbaren Energien beizutragen und gleichzeitig durch die Senkung der Energieversorgungskosten und die Verbesserung der Klima- und Umweltleistung die Wettbewerbsfähigkeit des Agrarsektors zu steigern. Sie richtet sich an landwirtschaftliche Unternehmen, die die Errichtung landwirtschaftlicher Photovoltaikanlagen anstreben, die dank dem Einsatz von Systemen zur kombinierten Erzeugung von landwirtschaftlichen Produkten und Energie die Nutzung der für die Landwirtschaft und die Viehzucht bestimmten Flächen nicht beeinträchtigen.

Um zu erreichen, dass bis zum 30. Juni 2026 fortschrittliche landwirtschaftliche Photovoltaikanlagen für eine Leistung von mindestens 1,04 Gigawatt installiert werden, werden Investitionsbeiträge von bis zu 40 % der förderfähigen Kosten in Verbindung mit einem Anreiztarif für die ins Netz eingespeiste Nettostrommenge gewährt.

In den kommenden Wochen wird nach der Veröffentlichung des Durchführungsdekrets im Amtsblatt der Italienischen Republik und der anschließenden Verabschiedung der entsprechenden Durchführungsverordnung das Zeitfenster für die Einreichung der Förderanträge eröffnet.

Steuerbonus für Investitionsgüter

Für den Dreijahreszeitraum 2023-2025 sind für den Steuerbonus für Investitionen in materielle Produktionsgüter, die zur technologischen und digitalen Transformation der Geschäftsprozesse gemäß Paradigma 4.0 beitragen, jährlich folgende Prozentsätze beziehungsweise Höchstbeträge vorgesehen:

  • 20 % bei Investitionen bis zu 2,5 Millionen Euro,
  • 10 % bei Investitionen bis zu 10 Millionen Euro,
  • 5 % bei Investitionen bis zu 20 Millionen Euro.

Immaterielle Güter 4.0 unterliegen einer allmählichen Kürzung der Förderungsintensität bis 2025 (20% - 15% - 10%).