Volksbank nimmt zum Urteil des Berufungsgerichts Stellung

Elementi Navigazione

Volksbank nimmt zum Urteil des Berufungsgerichts Stellung

News

Pubblicato il 17/04/2019

Stellungnahme

Im Jahr 2003 kauft ein Südtiroler Ehepaar Lehman Brothers-Anleihen. Nach dem Konkurs der Gesellschaft im Jahr 2008 beginnt ein Rechtsstreit, der bisher über zwei Instanzengegangen ist und somit noch nicht rechtskräftig ist. 2014 fordern die Kläger einen Schadenersatz von über 120.000 Euro gerichtlich ein – mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Südtirol.
Volksbank nimmt zum Urteil des Berufungsgerichts Stellung

Die erste Instanz (Landesgericht Bozen) gewinnt die Bank im Jahr 2017: Das Gericht argumentiert, dass die Bank trotz der festgestellten „Unangemessenheit“ einen Kundenwunsch operativ ausgeführt hat und dass die Kunden keine auf sie zugeschnittene Beratung in Anspruch genommen haben. Die Bank kann laut Landesgericht nicht für die Investitionsentscheidung des Ehepaars verantwortlich gemacht werden.

In zweiter Instanz (Berufungsgericht) wird im April 2019 dem Ehepaar Recht gegeben: Für das Berufungsgericht ist die Erklärung der Kunden, den Kaufauftrag trotz „Unangemessenheit“ des Wertpapiers durchführen zu wollen, nicht ausreichend, da die Bank laut Gericht seiner Informationspflicht nicht vollständig nachgekommen ist.

Die Bank wird demnach verurteilt, 43.000 Euro (plus Rechtsspesen) zu zahlen.

Die Volksbank erklärt, dass sie das Urteil des Berufungsgerichts Bozen in zweiter Instanz zur Kenntnis genommen hat, dessen Begründung aber nicht nachvollziehen kann. Aus diesem Grund wird die Volksbank alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel prüfen und ausschöpfen.

Rimani sempre aggiornato