Superbonus

Superbonus
Superbonus optimal nutzen
Welche Möglichkeiten bietet Ihnen die Volksbank?
Wir unterstützen Sie bei Ihrem Vorhaben!
Als Regionalbank unterstützen wir Familien, Verwalter von Mehrfamilienhäusern (Kondominien) sowie Unternehmen, die vom Superbonus 110% profitieren möchten, indem sie energetische Sanierungsmaßnahmen bzw. Verbesserungen zur Erdbebensicherheit am Gebäude vornehmen.
Abtretung des Steuerguthabens:
Nach Durchführung der Arbeiten treten Sie, im Rahmen der Superbonus-Bestimmungen, das angereifte Steuerguthaben an die Volksbank ab.
SAL-Finanzierung und Abtretung des angereiften Steuerguthabens:
Sie beantragen bei der Volksbank ein Darlehen mit Teilauszahlungen, die bei Erreichen festgelegter Baufortschritte zum Tragen kommen. Nach Abschluss der Arbeiten treten Sie das angereifte Steuerguthaben an die Volksbank ab.
Abkommen mit Experten:
Sie wenden sich mit Ihrem Vorhaben an Experten, die Ihnen in allen Phasen des Projekts die notwendige Unterstützung bieten.
Lösungen mit gleichzeitiger Finanzierung
Lösung für Privatkunden und Kondominien, die ihr bestehendes Steuerguthaben (Superbonus und/oder andere) abtreten und gleichzeitig einen Überbrückungskredit beantragen wollen.
Warum bieten wir Ihnen diese Lösung?
Das Steuerguthaben, welches Ihnen aufgrund der Sanierungsarbeiten zusteht, kann bevorschusst werden; Sie verfügen somit über die benötigte Liquidität zur Deckung der Baukosten.
Warum wir Ihnen diese Lösung vorschlagen
Verschiedene Lösungen, ganz auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt. Auch in Verbindung mit dem Baufortschritt (SAL).
Was gewährleisten wir Ihnen?
Die Vorauszahlung der Ihnen zustehenden Steuergutschrift, sofern Sie sich verpflichten, uns die Steuergutschrift abzutreten.
Unterstützung und erforderliche Unterlagen: Sollten Sie noch keinen Steuerberater Ihres Vertrauens haben, stehen unsere Partner Ernst & Young und CRIF für die Bereitstellung aller notwendigen Unterlagen, zu Ihrer vollen Verfügung.
Ihre „Journey“
So müssen Sie vorgehen, um in den Genuss der Bevorschussung zu kommen:
- Vereinbaren Sie einen Termin in einer unserer Filialen; Dazu können Sie unser Contact Center kontaktieren oder in unsere Website Einsicht nehmen. Zusammen werden wir prüfen, welche Lösung für Sie am besten geeignet ist
- Bereiten Sie alle Unterlagen vor, welche die Angemessenheit der Arbeiten belegen, wobei die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten Sie dazu ermächtigt den Superbonus 110 oder andere Boni zu beanspruchen. Wir vermitteln Ihnen gerne einen Techniker für die Verwaltung der Unterlagen, wenn Sie noch keinen Techniker Ihres Vertrauens haben!
- Sobald wir die übermittelten Unterlagen geprüft haben, können Sie die formelle Verpflichtung zur Abtretung des Steuerguthabens unterzeichnen.
- Zu diesem Zeitpunkt stellen wir Ihnen die vereinbarten Beträge zur Begleichung der Rechnungen für die geleisteten Arbeiten, zur Verfügung (wir geben Ihnen auch an, welche Art von Überweisung Sie vornehmen müssen)
- Nach Abschluss der Arbeiten wird unser Partner Ernst & Young die gesamten Unterlagen überprüfen und an die Agentur der Einnahmen weiterleiten
- Nach Unterzeichnung der Abtretung des Steuerguthabens und nach Abschluss dieses Verfahrens, wird am 10. des folgenden Monats die Abtretung des Steuerguthabens in Form von Abzug bei der Tilgung der offenen Finanzierung beglichen!
Baufortschritt (SAL)
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, im Zusammenhang mit dem Gesamtbetrag der durchzuführenden Arbeiten, das Steuerguthaben in Tranchen (30-30-40) abzutreten; Daraus ergeben sich die entsprechende Gutschrift und die Reduzierung der Ihnen zur Verfügung gestellten Finanzierung.
Haben Sie noch Zweifel? Vereinbaren Sie einen Termin in der Filiale oder rufen Sie unser Contact Center an!
Lösung für Unternehmen, die sich entscheiden die Abtretung des Steuerguthabens, das sich aus dem Superbonus und/oder anderen Boni ergibt, von ihren Kunden zu übernehmen und im Gegenzug einen vereinbarten Betrag von den entsprechenden Rechnungen abzuziehen. Das erworbene Steuerguthaben kann wiederum an die Bank abgetreten und bevorschusst werden.
Warum bieten wir Ihnen diese Lösung?
Wir geben Ihnen die Möglichkeit für Ihre Kunden den Abzug auf der Rechnung vorzunehmen; Gleichzeitig ist ein Vorschuss auf die zukünftige Abtretung des erworbenen Steuerguthabens gewährleistet.
Welche Lösungen schlagen wir vor?
Vorschuss der unterzeichneten Verträge inklusive der Möglichkeit, Ihre Finanzierung von Confidi oder Medio Credito Centrale „garantieren/sichern“ zu lassen.
Was gewährleisten wir Ihnen?
Den Vorschuss von maximal 80% des Vertrages.
Unterstützung und erforderliche Unterlagen: Unser Partner Ernst & Young wird auch Ihr Partner für die Bereitstellung aller notwendigen Unterlagen sein.
Ihre „Journey“
So müssen Sie vorgehen, um in den Genuss der Bevorschussung zu kommen:
- Vereinbaren Sie einen Termin in einer unserer Filialen oder in einem unserer Corporate Center; Dazu können Sie unser Contact Center anrufen oder in unsere Website Einsicht nehmen. Zusammen werden wir prüfen, welche Lösung für Sie am besten geeignet ist.
- Für die Due-Diligence der Transaktion wird unser Partner Ernst & Young eine entsprechende Position eröffnen.
- Legen Sie alle Unterlagen vor, die mit berechtigter Gewissheit die Angemessenheit der Arbeiten belegen, wobei die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten, Ihren Endkunden dazu ermächtigt den Superbonus 110 oder andere Steuerboni zu beanspruchen.
- Sobald wir die übermittelten Unterlagen geprüft haben, können Sie die formelle Verpflichtung zur Abtretung des Steuerguthabens unterzeichnen.
- Zu diesem Zeitpunkt werden wir Ihnen die vereinbarten Beträge als Vorschuss zur Verfügung stellen und zwar gemäß den gemeinsam vereinbarten und Ihren Bedürfnissen am besten entsprechende Modalitäten.
- Nach Abschluss der Arbeiten erhalten Sie vom Kunden die Bescheinigungen und die Konformitätserklärungen, die notwendig sind, um den Abzug auf der Rechnung vorzunehmen.
- Zu diesem Zeitpunkt erhalten Sie die Steuergutschrift, die Sie ebenfalls über die Plattform der Agentur der Einnahmen der Bank abtreten.
- Ernst & Young wird dann die Due-Diligence vornehmen und Sie können anschließend den Abtretungsvertrag unterzeichnen und mit dem Nettoerlös den Vorschuss tilgen.
Saldo Baufortschritt (SAL)
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, im Zusammenhang mit dem Gesamtbetrag der durchzuführenden Arbeiten, das Steuerguthaben in Tranchen (30-30-40) zu übernehmen; Daraus ergibt sich die entsprechende Gutschrift und die Reduzierung der Ihnen zur Verfügung stehenden Finanzierung.
Haben Sie noch Zweifel? Vereinbaren Sie einen Termin in der Filiale, in einem Corporate Center oder rufen Sie unser Contact Center an!
Lösung für Unternehmen, die im Zusammenhang mit dem Superbonus und/oder anderen Boni Arbeiten durchführen, diesen aber nicht auf den entsprechenden Rechnungen in Abzug bringen, jedoch gleichzeitig eine Finanzierung in Anspruch nehmen möchten.
Warum bieten wir Ihnen diese Lösung?
Wir geben Ihnen die Möglichkeit Ihren Kunden eine Dienstleistung anzubieten, sofern Sie deren Steuerguthaben nicht auf den entsprechenden Rechnungen in Abzug bringen wollen. Ihr Kunde tritt das angereifte Steuerguthaben an die Bank.
Welche Lösungen schlagen wir vor?
Vorschuss der ausgestellten Rechnungen inklusive der Möglichkeit, Ihre Finanzierung von Confidi oder Medio Credito Centrale „garantieren/sichern“ zu lassen.
Was können wir Ihnen anbieten?
Den Vorschuss von maximal 80% des Rechnungsbetrages, das wir als Bank von Ihrem Kunden übernehmen werden.
Unterstützung und erforderliche Unterlagen: Die Rechnungen, die bei Abschluss/Fortschritt der Arbeiten ausgestellt werden und sich auf den Superbonus 110 % beziehen.
Ihre „Journey“
So müssen Sie vorgehen, um in den Genuss der Bevorschussung zu kommen:
- Vereinbaren Sie einen Termin in einer unserer Filialen oder in einem unserer Corporate Center; Dazu können Sie unser Contact Center anrufen oder in unsere Website Einsicht nehmen. Zusammen werden wir prüfen, welche Lösung für Sie am besten geeignet ist.
- Stellen Sie uns Ihren Kunden vor: in diesem Fall wird die Bank das Steuerguthaben des Kunden übernehmen.
- Sobald Sie die Rechnungen für die noch durchzuführenden Arbeiten ausgestellt haben, legen Sie sie als normale Bevorschussung auf Rechnungen vor und die Bank stellt Ihnen die vereinbarte Finanzierung zur Verfügung.
- Die Tilgung der Bevorschussung erfolgt, wenn Ihr Kunde die Rechnung begleicht; Dafür benutzt der Kunde einen Überbrückungskredit und/oder die Einnahme aus der Abtretung des Steuerguthabens im Zusammenhang mit dem Superbonus.
Haben Sie noch Zweifel? Vereinbaren Sie einen Termin in der Filiale, in einem Corporate Center oder rufen Sie unser Contact Center an!
Unsere Vertragspartner: Ernst & Young, CRIF und KlimaHaus
Unsere Vertragspartner Ernst & Young, CRIF und KlimaHaus* bieten Ihnen eine qualifizierte Beratung mit Rundum-Service. Diese unterstützen Sie beim Sammeln und Überprüfen der Unterlagen für das Erlangen der Konformitätserklärung (wo erforderlich); das Abtreten des Steuerguthabens an die Bank wird erleichtert.
*KlimaHaus nur für Südtirol
Für welche Maßnahmen kann der Superbonus beansprucht werden?
1. Thermische Isolierung von Außenmauern und des Daches (sog. primäre Baumaßnahmen) | Zusätzliche bzw. kombinierbare Arbeiten (sog. sekundäre Maßnahmen) |
Vorgaben/Bedingungen
| Beschreibung
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2. Austausch von Heizungsanlagen in den Gemeinschaftsanteilen (sog. primäre Baumaßnahmen) | Zusätzliche bzw. kombinierbare Arbeiten (sog. sekundäre Maßnahmen) |
Vorgaben/Bedingungen
| Beschreibung
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3. Austausch von Heizungsanlagen in Einfamilienhäusern oder in unabhängigen Wohneinheiten von Mehrfamilienhäusern (sog. primäre Baumaßnahmen) | Zusätzliche bzw. kombinierbare Arbeiten (sog. sekundäre Maßnahmen) |
Vorgaben/Bedingungen
| Beschreibung
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4. Verbesserungsarbeiten in erdbebengefährdeten Gebieten (sog. primäre Baumaßnahmen) | Zusätzliche bzw. kombinierbare Arbeiten (sog. sekundäre Maßnahmen) |
Vorgaben/Bedingungen
| Beschreibung
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Mit dem Gesetzesdekret „Rilancio“, welches am 17. Juli 2020 in das Gesetz Nr. 77 umgewandelt worden ist, hat die italienische Regierung den Superbonus ins Leben gerufen.
Der Superbonus, eine Steuererleichterung in Höhe von 110%, betrifft folgende Maßnahmen, die zwischen dem 1. Juli 2020 und dem 31. Dezember 2021 durchgeführt werden: energetische Sanierungen sowie Arbeiten zur Verbesserung der Erdbebensicherheit an Wohneinheiten, das Installieren von Photovoltaikanlagen und Ladestationen für elektrische Fahrzeuge. Diese Maßnahmen sind als zusätzliche Erleichterung zu den bereits vorgesehenen Abzügen für Sanierungen zu betrachten, welche beispielsweise die Sanierungsarbeiten in erdbebengefährdeten Gebieten (sog. Sismabonus) und die energetische Sanierung von Gebäuden (sog. Ecobonus) betreffen.