Finanzierungshilfen
Angesichts des Gesundheitsnotstands, der durch die Ausbreitung des Coronavirus entstanden ist, steht die Volksbank ihren Kunden, die Liquidität brauchen, mehr denn je zur Seite. Die Bank unterstützt Privatkunden, die sich in einem Liquiditätsengpass befinden.
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Es sind vorgesehen:
- Finanzierungen bis 30.000,00 € für KMU und Freiberufler mit MwSt.-Nr (80% Garantie aus dem staatlichen Garantiefonds FCG)
- Finanzierung bis zu 800.000,00 € für KMU’s (80% Garantie aus dem staatlichen Garantiefonds FCG ergänzt durch eine Garantie einer Garantiegenossenschaft in Höhe von 20% mit einer Deckung bis zu 100%; alternativ 100% Confidi-Garantie und 80% Rückbgarantie durch den FCG)
- Umschuldungen für KMU's (80% Garantie durch FCG)
- Finanzierung bis zu 5.000.000,00 € für KMU’s (80% Garantie durch FCG)
1. Finanzierungen bis 30.000 € für KMU, Selbstständige und Freiberufler mit MwSt.-Nr. (80% Garantie FCG)
Das Gesetzesdekret vom 8. April 2020 Nr. 23 (Decreto Liquidità) i.g.F. sieht für Kleinst-, Klein- und mittlere Unternehmen, sowie für Freiberufler und natürliche Personen, die eine wirtschaftliche, künstlerische oder berufliche Tätigkeit ausüben und infolge des Covid-19 Notstandes in Schwierigkeiten geraten sind, die Möglichkeit vor, eine Finanzierung mit 80% Deckung durch den staatlichen Garantiefonds („Fondo Centrale di Garanzia“) zu beantragen.
Wer kann ansuchen?
Kleinst-, Klein- und Mittelbetriebe, Freiberufler und natürliche Personen, die eine wirtschaftliche, künstlerische oder berufliche Tätigkeit ausüben und deren Unternehmenstätigkeit durch die Covid-19 Krise (lt. Eigenerklärung Artikel 47 Dlg n. 445 28/12/2000) geschädigt wurde.
Was sind die Voraussetzungen?
- Betroffen von der Covid-Krise (Eigenerklärung).
- Kunde „In-Bonis“.
- Verfahrene Positionen: nur wenn diese Einstufung nicht vor dem 31/01/2020 liegt.
- Unternehmen, die sich nach dem 31.12.2019 in Konkordat/Umstrukturierung befinden: nur wenn ihre Finanzierungspositionen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Dekrets nicht mehr als verfahren eingestuft waren und nach Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen der Bank keine Rückstände mehr aufweisen.
- Die Finanzierung dient zur Liquiditätsbeschaffung, es können aber auch Investitionen finanziert werden.
- Die neue Finanzierung kann nicht zur teilweisen oder vollständigen Tilgung zuvor aufgenommener Bankschulden verwendet werden.
Was ist vorgesehen?
Finanzierung mit Garantie aus dem staatlichen Garantiefonds (FCG) ( 80%)
- Betrag: nicht höher als 25% des Umsatzes des Begünstigten oder der jährlichen Personalkosten x 2 ersichtlich aus der Bilanz 2019 oder der letzten hinterlegten Bilanz. Maximalbetrag: 30.000 €
- Laufzeit: max. 15 Jahre davon 2 Jahre Voramortisierung
- Voramortisierung: 2 Jahre
- Amortisierung: max 13 Jahre
- Beginn der Kapitalrückzahlung: nicht vor 24 Monaten nach Auszahlung
Welche ist jetzt die Vorgehensweise?
Melden Sie sich telefonisch oder per E-Mail bei ihrem Berater oder Filiale, damit Sie zu den verschiedenen Möglichkeiten passend beraten und mit Ihnen gemeinsam die Antragsformulare ausgefüllt werden.
Welche Zusatzkosten fallen an?
- Für den Ratenkredit sind keine Kosten vorgesehen.
- Kommission für Auszahlung: keine Kosten
- Spesen für Raten: keine Kosten
- Kommission bei vorzeitiger Löschung: keine
- Kosten für die Garantie: kostenlos
- Weitere Kosten oder Kommissionen: Standard lt. Informationsblatt
Welche Dokumente werden benötigt?
- Gültiges Ausweisdokument des Antragstellers
- Letzte hinterlegte Bilanz (2020) und provisorische Steuerunterlagen (2021)
Covid-19 – Antragsformulare:
Modulo reperibile su www.mise.gov.it
Aus Effizienzgründen füllt Ihr Berater gemeinsam das Formular mit Ihnen aus; bitte kontaktieren Sie ihn oder Ihre Filiale telefonisch oder per E-Mail.
Transparenz: Informationsblatt
2. Finanzierung bis zu 800.000,00 € für KMU’s (80% Garantie aus dem staatlichen Garantiefonds FCG + Garantie Garantiegenossenschaft von 20% oder alternativ 100% Garantie einer Garantiegenossenschaft und 80% Rückbürgschaft durch FCG)
Das Gesetzesdekret vom 8. April 2020 Nr. 23 (Decreto Liquidità) i.g.F. sieht für Kleinst- Klein- und mittlere Unternehmen mit Umsatz bis 3,2 Mio., deren Unternehmenstätigkeit durch die Covid-19 Krise geschädigt wurde, die Möglichkeit vor, Finanzierungen mit direkter Garantie aus dem staatlichen Garantiefonds in Höhe von 80% und zusätzlich einer weiteren Garantie (20%) einer Garantiegenossenschaft bis zu einer Deckung von 100%, zu beantragen. Alternativ: Garantie einer Garantiegenossenschaft zu 100% und Rückgarantie 80% des staatlichen Garantiefonds ("Fondo centrale di garanzia").
Finanzierungszweck: Liquidität, Zahlung von Lieferanten und Personal bzw. Investitionen.
Wer kann ansuchen?
KMU’s mit einem Umsatz unter 3,2 Millionen Euro, deren Unternehmenstätigkeit durch die Covid-19 Krise geschädigt wurde.
Was sind die Voraussetzungen?
- Betroffen von der Covid-19-Krise (Eigenerklärung)
- Kunde „In-Bonis“
- Die neue Finanzierung kann nicht zur teilweisen oder vollständigen Tilgung zuvor aufgenommener Bankschulden verwendet werden.
Was ist vorgesehen?
Finanzierung mit einer direkten Garantie (80%) aus dem staatlichen Garantiefonds (FCG) + Garantie Garantiegenossenschaft von 20% oder alternativ: 100% Garantie einer Garantiegenossenschaft und 80% Rückbürgschaft durch den staatlichen Garantiefonds (FCG)
- Der Finanzierungsbetrag überschreitet nicht 25% des Umsatzes 2019 bzw. die jährlichen Personalkosten x 2 gemäß Bilanz 2019 oder 2020
- Maximalbetrag 800.000 €
- Dauer: 96 Monate
Welche ist jetzt die Vorgehensweise?
Melden Sie sich telefonisch oder per E-Mail bei ihrem Berater oder Filiale, damit Sie zu den verschiedenen Möglichkeiten passend beraten und mit Ihnen gemeinsam die Antragsformulare ausgefüllt werden.
Welche Zusatzkosten fallen an?
Kosten der Garantie: nach Vereinbarung mit Confidi
Welche Dokumente werden benötigt?
Informationen stehen in Kürze zur Verfügung
Covid-19 – Antragsformulare:
Modulo reperibile su www.mise.gov.it
Aus Effizienzgründen füllt Ihr Berater gemeinsam das Formular mit Ihnen aus; bitte kontaktieren Sie ihn oder Ihre Filiale telefonisch oder per E-Mail.
Transparenz: Informationsblatt
3. Umschuldung/Konsolidierung bestehender Finanzierungen für KMU’s (80% Garantie durch FCG)
Das Gesetzesdekret vom 8. April 2020 Nr. 23 (Decreto Liquidità) i.g.F. sieht für Kleinst-Klein- und mittlere Unternehmen die Möglichkeit vor, eine Finanzierung mit 80% Deckung durch den staatlichen Garantiefonds (Fondo centrale di garanzia - FCG) für die Umschuldung/Konsolidierung von bestehenden Kreditschulden zu beantragen.
Wer kann ansuchen?
KMU’s
Was sind die Voraussetzungen?
- Kunde „In-Bonis“
Was ist vorgesehen?
Finanzierung mit einer direkten Garantie des FCG (80%)
- Mindestbetrag: bestehende Kredit(teil)restschuld oder +25% berechnet auf Restschuld u/o Kreditrahmen zuzgl. Preisnachlass (Reduzierung Zinssatz)
- Maximalbetrag 5.000.000 €
- Dauer: 96 Monate
Welche ist jetzt die Vorgehensweise?
Melden Sie sich telefonisch oder per E-Mail bei ihrem Berater oder Filiale, damit Sie zu den verschiedenen Möglichkeiten passend beraten und mit Ihnen gemeinsam die Antragsformulare ausgefüllt werden.
Welche Zusatzkosten fallen an?
- Garantie: keine Kosten vorgesehen
- Weitere Kosten oder Kommissionen: Standard lt. Informationsblatt
Welche Dokumente werden benötigt?
- Die letzten beiden Bilanzen oder verfügbaren Zinsbestätigungen
- Zwischenbilanz post 31.08.2021
- Kopie des Ausweisdokuments
- Nachweis Kammer-Eintrag
Covid-19 – Antragsformulare:
Modulo reperibile su www.mise.gov.it
Aus Effizienzgründen füllt Ihr Berater gemeinsam das Formular mit Ihnen aus; bitte kontaktieren Sie ihn oder Ihre Filiale telefonisch oder per E-Mail.
Transparenz: Informationsblatt
4. Finanzierung bis zu 5.000.000,00 € für KMU’s (80% Garantie durch FCG)
Das Gesetzesdekret vom 8. April 2020 Nr. 23 (Decreto Liquidità) i.g.F. sieht für Kleinst-Klein- und mittlere Unternehmen, die Möglichkeit vor, eine Finanzierung mit 80% Deckung durch den staatlichen Garantiefonds („Fondo centrale di garanzia“ - FCG) für Liquidität, Zahlung von Lieferanten und Personal bzw. Investitionen, zu beantragen.
Wer kann ansuchen?
KMU’s
Was sind die Voraussetzungen?
- Kunde „In-Bonis“
- Die neue Finanzierung kann nicht zur teilweisen oder vollständigen Tilgung zuvor aufgenommener Bankschulden verwendet werden.
Was ist vorgesehen?
Finanzierung mit einer direkten Garantie des staatlichen Garantiefonds FCG (80%)
- Der Betrag überschreitet nicht:
- 25% des Umsatzes 2019
- Doppelte der Personalausgaben 2019 oder 2020
- Bedarf an Liquidität und Investitionskosten des Unternehmens lt. Eigenerklärung
- Maximalbetrag 5.000.000 €
- Dauer: 96 Monate
Welche ist jetzt die Vorgehensweise?
Melden Sie sich telefonisch oder per E-Mail bei ihrem Berater oder Filiale, damit Sie zu den verschiedenen Möglichkeiten passend beraten und mit Ihnen gemeinsam die Antragsformulare ausgefüllt werden.
Welche Zusatzkosten fallen an?
- Garantie: keine Kosten vorgesehen
- Weitere Kosten oder Kommissionen: Standard lt. Informationsblatt
Welche Dokumente werden benötigt?
- Kopie des Ausweisdokuments
- Nachweis Kammer-Eintrag
Covid-19 – Antragsformulare:
Modulo reperibile su www.mise.gov.it
Aus Effizienzgründen füllt Ihr Berater gemeinsam das Formular mit Ihnen aus; bitte kontaktieren Sie ihn oder Ihre Filiale telefonisch oder per E-Mail.
Transparenz: Informationsblatt
Covid-19: Informationen des "Ministero dell'Economia e Finanza (MEF)"
Für Informationen des "Ministero dell'Economia e Finanza (MEF)" zum Thema Covid-19 klicken Sie die untenstehenden Links (nur in italienischer Sprache verfügbar).