Zulassung zum Handel der Aktien auf der Plattform Hi-MTF und erster Handelspreis

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Zulassung zum Handel der Aktien auf der Plattform Hi-MTF und erster Handelspreis

Price Sensitive Mitteilung

Veröffentlicht am 25/08/2017

Verwaltungsrat beantragt die Zulassung zum Handel der Aktien auf der Plattform Hi-MTF und legt den ersten Handelspreis fest

Der Verwaltungsrat der Volksbank hat am 25. August 2017 beschlossen, den Antrag auf Zulassung zum Handel der Aktien der Bank auf der Plattform Hi-MTF (“Hi-MTF”) im Seg-ment “Order Driven” einzureichen. Hi-MTF ist ein multilaterales Handelssystem, das von der Hi-MTF SIM S.p.A. verwaltet wird.
Zulassung zum Handel der Aktien auf der Plattform Hi-MTF und erster Handelspreis

„Diese Entscheidung steht im Einklang mit der bevorstehenden Umsetzung des regulatorischen Rahmens MiFID 2/MiFIR und fördert die Liquidität der Aktie. Der Mechanismus von Hi-MTF ist ausgelegt, größere Preisschwankungen zu verhindern“, sagte Volksbank-Präsident Otmar Michaeler.

Wie vom Marktreglement von Hi-MTF vorgesehen, wurde der Eröffnungshandelspreis innerhalb einer Bandbreite von 12,1 und 16,3 Euro, bei 15,3 Euro/Aktie festgelegt. Dieser Preis hat auch die Zustimmung des Aufsichtsrates sowie ein Angemessenheitsgutachten des externen unabhängigen Beraters Deloitte Financial Advisor erlangt. Der Eröffnungshandelspreis stellt nicht den möglichen tatsächlichen Versteigerungspreis dar; dieser unterliegt infolge der Marktdynamik möglichen Schwankungen.

Im Reglement wurden die Bandbreiten für die Eingabe der Aufträge festgelegt (d.h. die Höchstlimits für den Eingabepreis der Aufträge gegenüber dem Referenzpreis, der zu Beginn des Handels mit dem Eröffnungshandelspreis übereinstimmt), der Grenzwert der Gültigkeit des theoretischen Versteigerungspreises (d.h. die höchste erlaubte Abweichung des "theoretischen Versteigerungspreises" im Verhältnis zum Bezugspreis, wie  im Reglement festgelegt) sowie die Schwellenwerte, die die Marktkapitalisierung betreffen.

Wie von Hi-MTF vorgesehen, wurden die Grenzen für die Eingabe der Aufträge und die Bandbreiten bei +/-8% zum Bezugspreis für den ersten Beobachtungszeitraum (wie im Reglement definiert) festgesetzt, wobei sie nachträglich um zusätzliche +/-4% erweitert werden können, sollte die  Mindesthandelsschwelle nicht erreicht werden. In diesem Zu-sammenhang wird darauf hingewiesen, dass die außerhalb dieser Grenzen erteilten Auf-träge automatisch verfallen.

Mit Bezug auf die Schwellenwerte, die die Marktkapitalisierung betreffen, gilt laut Regle-ment, dass
(i) der Mindesthandelswert, der am Ende eines jeden zweimonatigen Beobach-tungszeitraums gemessen wird, bei 0,10% der Marktkapitalisierung (rund 50.000 Aktien multipliziert mit dem Bezugspreis) festgesetzt wurde;
(ii) die Bezugsschwelle, die den Handelswert repräsentiert, bei jeder Versteigerung kumulativ innerhalb des gesamten Beobachtungszeitraums von einem Jahr bei 1,5% der Marktkapitalisierung festgelegt wurde (rund 750.000 Aktien multipliziert mit dem Bezugspreis). Bei Überschreitung der Bezugsschwelle berechnet der Markt den Bezugspreis neu.
(iii) die Liquiditätsschwelle, die den am Ende eines gesamten Beobachtungszeit-raums kumulativ gemessenen Mindesthandelswert repräsentiert, bei 0,60% jährlich (rund 300.000 Aktien multipliziert mit dem Bezugspreis) festgesetzt wurde.

Die Zulassung zum Handel der Aktien der Bank sowie der Handelsbeginn wird, vorbehaltlich Genehmigung der zuständigen Verwaltungsorgane von Hi-MTF, am 25.09.2017 erfolgen.

Die Volksbank wird ihre Aktionäre im Rahmen von Informationsveranstaltungen ab 8. September 2017 zur Funktionsweise von Hi-MTF informieren.

 

 

 

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